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   OLG Brandenburg, 23.07.2009 - 9 UF 61/08   

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https://dejure.org/2009,13588
OLG Brandenburg, 23.07.2009 - 9 UF 61/08 (https://dejure.org/2009,13588)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23.07.2009 - 9 UF 61/08 (https://dejure.org/2009,13588)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23. Juli 2009 - 9 UF 61/08 (https://dejure.org/2009,13588)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überleitung der Unterhaltsansprüche eines volljährigen behinderten Kindes gegen die Eltern auf den Träger der Sozialhilfe

  • Judicialis

    SGB XII § 35; ; SGB XII § ... 35 Abs. 2; ; SGB XII § 42; ; SGB XII § 94; ; SGB XII § 94 Abs. 1 Satz 1; ; SGB XII § 94 Abs. 2; ; ZPO § 9; ; ZPO § 128 Abs. 2; ; ZPO § 256 Abs. 1; ; ZPO § 511; ; ZPO § 511 Abs. 2 Ziff. 1; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; BGB §§ 1601 ff.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB XII § 94
    Überleitung der Unterhaltsansprüche eines volljährigen behinderten Kindes gegen die Eltern auf den Träger der Sozialhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 302
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.07.2004 - XII ZR 272/02

    Unterhaltsbedürftigkeit eines Elternteils gegenüber einem Abkömmling

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.07.2009 - 9 UF 61/08
    eines angemessenen Barbetrages zur persönlichen Verfügung (vgl. BGH, FamRZ 1986, 48; BGH, FamRZ 2004, 1370; OLG Oldenburg, FamRZ 1996, 625), doch erscheint bereits fraglich, ob die seitens der Beklagten an den Heimträger erbrachten Leistungen, die neben einem Betreuungssatz zwei weitere Kostenpauschalen (KDU und Investitionsbetrag) umfassen, in vollem Umfang einen Unterhaltsbedarf der Betreuten darstellen.

    Diese sozialhilferechtliche Berechnungsweise ist jedoch unterhaltsrechtlich nicht maßgebend (siehe BGH, FamRZ 2004, 1370).

  • BGH, 23.10.1985 - IVb ZR 52/84

    Einsatz des Vermögens durch den unterhaltspflichtigen Verwandten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.07.2009 - 9 UF 61/08
    eines angemessenen Barbetrages zur persönlichen Verfügung (vgl. BGH, FamRZ 1986, 48; BGH, FamRZ 2004, 1370; OLG Oldenburg, FamRZ 1996, 625), doch erscheint bereits fraglich, ob die seitens der Beklagten an den Heimträger erbrachten Leistungen, die neben einem Betreuungssatz zwei weitere Kostenpauschalen (KDU und Investitionsbetrag) umfassen, in vollem Umfang einen Unterhaltsbedarf der Betreuten darstellen.
  • OLG Oldenburg, 28.09.1995 - 14 UF 50/95

    Umfang des Forderungsübergangs nach § 91 BSGH nF - Unterhaltsbedarf eines Kindes

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.07.2009 - 9 UF 61/08
    eines angemessenen Barbetrages zur persönlichen Verfügung (vgl. BGH, FamRZ 1986, 48; BGH, FamRZ 2004, 1370; OLG Oldenburg, FamRZ 1996, 625), doch erscheint bereits fraglich, ob die seitens der Beklagten an den Heimträger erbrachten Leistungen, die neben einem Betreuungssatz zwei weitere Kostenpauschalen (KDU und Investitionsbetrag) umfassen, in vollem Umfang einen Unterhaltsbedarf der Betreuten darstellen.
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